In seinem Urteil vom 24.05.2022 hat das SG Freiburg (Breisgau) die Familienkasse zur Zahlung von Kindergeld an eine afghanische Klägerin verurteilt. Sie war im Jahr 2015 nach einer Zwangsverheiratung und gegen sie durch den Ehemann verübte sexualisierte Gewalt nach Deutschland geflüchtet. Die Familienkasse hatte von ihr verlangt, zu versuchen, den Aufenthaltsort ihrer Eltern ausfindig zu machen. Dem tritt das SG entgegen und stellt klar, dass jegliche Kontaktaufnahme und Suche nicht zumutbar ist. Die ihr drohenden Konsequenzen stellen Gefahren für ihr Leben sowie für ihre körperliche und psychische Unversehrtheit dar. Nachforschungen erhöhen diese Gefahr. Auch ihr Wunsch, den Aufenthalt ihrer Eltern nicht erfahren zu wollen, ist unter keinen Umständen als rechtsmissbräuchlich zu werten.