Das Verwaltungsgericht Köln spricht mit Urteil vom 28.5.2019 einer Nigerianerin, die Opfer von Menschenhandel geworden war, die Flüchtlingsanerkennung zu und macht umfassende Ausführungen zu nach Nigeria zurückkehrenden Menschenhandelsopfern als `sozialer Gruppe´ im Sinne des Asylgesetzes