Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt den Ausschluss arbeitssuchender Unionsbürgerinnen und -Bürger von Hartz-IV-Leistungen. Wegen des Grundrechts auf Existenzminimum müssen aber die Sozialämter prüfen, ob Sozialhilfe als Ermessensleistung zu gewähren ist.