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Entschließung des Bundesrates-Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

Der Bundesrat fordert in einer Entschließung vom 11.04.2014 eine Erlaubnispflicht für Bordelle.

In dieser Entschließung spricht sich der Bundesrat ausdrücklich für eine sachliche Debatte und differenzierte Maßnahmen aus. Insbesondere wendet er sich gegen die pauschale Gleichsetzung von Prostitution mit Menschenhandel.

Die Bundesregierung wird gebeten, den Begriff der Prostitutionsstätte zunächst zu definieren und dann bei der Ausgestaltung der Regelungen auf den spezifischen Charakter der Prostitutionsstätten abzustellen und eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiberinnen und Betreiber vorzuschreiben. Zudem seien Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen festzulegen. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen lehnt der Bundesrat als unverhältnismäßig ab.

In Bezug auf Betroffene von Menschenhandel fordert er eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts, z.B. angemessene Regelungen auch unabhängig von einem Strafverfahren.

Einen Vorteil durch die Einführung einer Freierstrafbarkeit bei Ausnutzung der Zwangslage von Betroffenen von Menschenhandel sieht der Bundesrat nicht, da dieses Verhalten bereits jetzt strafbar sei.

Ziel ist es, illegale Formen der Prostitution zurückzudrängen, einen größeren Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung zu ermöglichen, das Selbstbestimmungsrecht der Gewerbetreibenden zu stärken und auf die Gewährleistung fairer Arbeit hinzuwirken.

Die Entschließung geht auf einen Antrag des Saarlandes vom 26.02.2014 und eine anschließende Empfehlung der Ausschüsse für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Gesundheit zurück.

Die Entschließung des Bundesrates vom 11.04.2014 finden Sie hier.

Den gesamten Beratungsvorgang können Sie hier einsehen.

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