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Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland 2017-2018 – Deutsches Institut für Menschenrechte

Der Menschenrechtsbericht Juli 2017 - Juni 2018 des DIMR ist veröffentlicht und gibt eine Übersicht über die Menschenrechtslage in Deutschland.

Menschenrechtsbericht 2018

Der Bericht vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) listet dabei auch von Deutschland eingegangene Verträge und ihre Umsetzung auf. Als wichtiges Übereinkommen gegen frauenspezifische Gewalt hebt der Bericht dabei die Istanbul-Konvention hervor.
Deutschland hat sich 2018 dem Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren im UN-Menschenrechtsrat unterzogen. Das Institut stellt in dem Bericht die Ergebnisse daraus vor und nimmt Stellung zu dem damaligen Bericht der Bundesregierung. Von den 259 Empfehlungen unterstützt Deutschland 209, darunter die, geschlechtsspezifische Gewalt stärker zu bekämpfen. Die anderen 50 Empfehlungen nimmt Deutschland zur Kenntnis.

Der Bericht behandelt drei Schwerpunktthemen, die von verschiedenen Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats benannt wurden. Dies ist neben den Themen Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen und Rüstungsexporten das Thema Arbeitsausbeutung und die Lohnansprüche betroffener Migrant*innen. In seiner von Fallbeispielen begleiteten Darstellung stützt sich das Institut auf eine eigene qualitative Untersuchung, in deren Rahmen es Interviews mit Betroffenen und Expert*innen durchgeführt hatte. Hierbei bezieht sich das Institut aufgrund der erhöhten Vulnerabilität in erster Linie auf Migrant*innen. Ausbeuterische Zustände seien besonders in der Baubranche, der Fleischproduktion, der Pflege und der Prostitution zu finden. Sie äußerten sich beispielsweise durch Löhne weit unter dem Mindestlohn, menschenunwürdige Unterkünfte, unbezahlte Überstunden, Drohungen, Gewalt, keine Sozialabgaben durch die Arbeitgeber*innen, Freiheitsberaubung, sexuelle Übergriffe und/oder unverhältnismäßige Abzüge für Miete, Vergütung und Schulden.
Dabei hätten die Betroffenen jedoch nur geringe Möglichkeiten, die Lohnansprüche gerichtlich durchzusetzen. Dies liege häufig an Sprachbarrieren, fehlenden Kenntnissen der eigenen Rechte und des deutschen Rechtssystems, erschwertem Zugang zu Beratungsstellen, ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Abhängigkeit von dem*der Arbeitgeber*in und psychischen Belastungen. Oft fehlen Beweise, weil keine schriftlichen Arbeitsverträge vorliegen, keine Zeug*innen zur Verfügung stehen oder Lohnabrechnungen gefälscht sind. Zudem seien die Migrant*innen oft nicht in Gewerkschaften organisiert und haben somit keinen Anspruch auf deren Rechtsschutz. Gleichzeitig seien viele bedroht von Obdachlosigkeit und Armut, weil ihnen infolge der Klage gekündigt wird und somit der Lohn und ggf. die gestellte Unterkunft ausbleiben, sodass viele die nächste ausbeuterische Beschäftigung annehmen.
Insgesamt besteht dem Bericht zufolge also eine strukturelle Unterlegenheit von dem*der Arbeitnehmer*in gegenüber dem*der Arbeitgeber*in. Zwar gebe es in Deutschland erste Maßnahmen, diese seien jedoch nicht ausreichend, während andere europäische Länder die Position der Arbeitnehmer*innen unterstützten, z.B. können in Frankreich Gewerkschaften bei Mindestlohnverstößen ein Unternehmen auch ohne den direkten Auftrag einzelner Arbeitnehmer*innen verklagen. Das Menschenrechtsinstitut fordert daher ein Gesamtkonzept, das dieses Machtgefälle berücksichtigt. Der Bericht schlägt dafür die Möglichkeit von Verbandsklagen, Stellvertreterklagen und die Stärkung des individuellen Rechtschutzes vor, beispielsweise durch die Verbesserung des Zugangs zum Gericht, Schärfung der Dokumentationspflichten für Arbeitgeber*innen, Beweislasterleichterungen, Kündigungsschutz, aufenthaltsrechtliche Anpassungen und den Ausbau der Kooperation zwischen den involvierten Behörden.
Davon abgesehen spricht der Bericht auch die Entwicklung der Themen des letzten Berichts an und äußert Kritik an der verstärkten Abschiebepraxis sowie der fehlenden Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen Risiken bei der Erweiterung des staatlichen Zugangs auf persönliche Daten Geflüchteter. Außerdem weist er auf die fehlende Unterstützung bei der Reintegration im Rahmen der Rückkehrförderung hin.

Darüber hinaus hat das Institut auch seinen Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Ein Schwerpunkt der Arbeit in diesem Jahr waren auch geschlechtsspezifische Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention.


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