Mit Beschluss vom 19.06.2024 gibt der Verfassungsgerichtshof Berlin der Beschwerde einer Frau mit kognitiven Beeinträchtigungen gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Klageerzwingung statt. Die Frau hatte ihren Vorgesetzten wegen sexueller Übergriffe angezeigt und sah in der Einstellung des Strafverfahren ihr Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.