Das LSG Schleswig-Holstein hat am 17.02.2017 im einstweiligen Rechtsschutz die Beschwerde eines Jobcenters gegen die Verpflichtung, vorläufige Leistungen an arbeitsuchende Rumänen zu zahlen, zurück gewiesen. Das LSG sieht in Gesetzesänderung zum Leistungsausschluss Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz.