Aktuelles im KOK

Erste Entscheidung eines Landessozialgerichts zur Gemeinschaftsrechtskonformität der Neuregelung zum Leistungsausschluss arbeitsuchender EU-Angehöriger in Datenbank eingestellt

Das LSG Schleswig-Holstein hat am 17.02.2017 im einstweiligen Rechtsschutz die Beschwerde eines Jobcenters gegen die Verpflichtung, vorläufige Leistungen an arbeitsuchende Rumänen zu zahlen, zurück gewiesen. Das LSG sieht in Gesetzesänderung zum Leistungsausschluss Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky