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Erste höchstrichterliche Entscheidung zum strafrechtlichen Begriff der `schutzlosen Lage´ bei sexuellem Missbrauch in die Datenbank eingestellt

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Der Vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs macht in seiner Entscheidung vom 02.07.2020 Ausführungen zur Frage, wann ein Opfer sich in einer `schutzlosen Lage´ befindet und hält hierbei rein objektive Bewertung für ausreichend. Eine subjektive Zwangswirkung im Sinne einer Nötigung sei nicht erforderlich.

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