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Erste Lesung zu Neubestimmungen zum Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung

Im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zu den Neubestimmungen zum Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung während der 92. Sitzung des Bundestags am 06.März 2015, hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zu den Empfehlungen des Bundesrates zu den Neuregelungen veröffentlicht. Die erarbeiteten Vorschläge des Bundesrats zur Änderung des Entwurfes werden größtenteils nicht von der Bundesregierung aufgenommen. Die Bundesregierung geht nicht auf die Empfehlung des Bunderats ein eine Möglichkeit zu schaffen, abweichend von §10 Abs. 3 AufenthG und abweichend von einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 4a AufenthG zu erteilen. Ebenfalls werden die Empfehlungen zur Streichung eines Sprachnachweis beim Ehegattennachzug, als auch zur Einführung von Instrumenten der Haftvermeidung (z.B. Kaution) in Zusammenhang mit dem Abschiebungshaftrecht nicht angenommen. Das Dokument mit den Gegenäußerungen des Bundestags zu den Empfehlungen können Sie hier einsehen.

Während der ersten Lesung diskutierten Abgeordnete der Regierungsparteien als auch der Opposition über Einzelheiten der Neubestimmungen. Im Wortprotokoll der Plenarsitzung können die Redebeiträge der Abgeordneten zum Thema nachgelesen werden.

Eine öffentliche Anhörung zu den Neubestimmungen findet am 23.März vor dem Innenausschuss mit Stellungnahmen aus der Praxis, der Rechtswissenschaft und von Strafverfolgungsbehörden statt. Nähere Informationen zu den geladenen Sachverständigen und zur Anmeldung zu dieser öffentlichen Anhörung finden Sie hier.      

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