Das Bündnis Istanbul-Konvention, dem der KOK angehört, veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest.
Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention steht hier in einer barrierefreien Version zum Download bereit. Pünktlich zur Veröffentlichung sind jetzt auch alle wichtigen Informationen zum BIK auf der eigenen Webseite des Bündnisses zu finden: www.buendnis-istanbul-konvention.de.