Am 7. Oktober 2022 der erste Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Deutschland von GREVIO, der für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständigen unabhängigen Expert*innengruppe, veröffentlicht. GREVIO begrüßt, dass Deutschland Anstrengungen unternommen hat, um einen gesetzlichen und institutionellen Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu schaffen, bspw. regionale Aktionspläne, das Hilfetelefon, die Kriminalisierung aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen und weitere gesetzliche Änderungen bspw. in Bezug auf Cyberstalking. Kritisch bewertet der Bericht, dass Frauenhäuser und Beratungsstellen sehr ungleich verteilt und gerade in ländlichen Regionen selten vorhanden seien. In größeren Städten gebe es zwar Hilfsangebote, oft aber mit langen Wartelisten. Kritik gibt es auch daran, dass gewalttätige Väter ein Sorge- oder Besuchsrecht erhielten, ohne Sicherheitsbedenken von Frauen und Kindern ausreichend zu berücksichtigen. Im Bericht heißt es, in der deutschen Justiz schienen negative geschlechterspezifische Stereotype und Haltungen der Täter-Opfer-Umkehr fortzubestehen.