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EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zum Kampf gegen Menschenhandel

Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung neue Prioritäten zur Weiterverfolgung der EU-Strategie für den Kampf gegen Menschenhandl veröffentlicht. In der Mitteilung werden drei Bereiche priorisiert: Erstens, Mitgliedsstaaten sollen verstärkt Anregungen unternehmen das Geschäftsmodel der Täter*innen zu stören, indem sie u.a. die Nachfrage nach unter Zwang erbrachten Dienstleistungen reduzieren und die Strafverfolgung verbessern. Zweitens muss der Zugang für die Betroffenen zu ihren Rechten verbessert werden. Als dritte Priorität soll die Zusammenarbeit nicht nur unter den EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch die Zusammenarbeit von EU-Ländern mit Nicht-EU-Ländern besser koordiniert und intensiviert werden. In ihrer Mitteilung setzt die EU-Kommission eingehend auseinander, wie die Fokussierung auf die gennanten drei Bereiche der Bekämpfung von Menschenhandel dient.

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