Mit Urteil vom 3. Juni 2025 hat der EuGH klargestellt, dass die Begleitung minderjähriger Kinder bei irregulärer Einreise in die EU keine strafbare Beihilfe im Sinne der Schleusungsrichtlinie 2002/90/EG darstellt, wenn sie auf familiärer oder betreuender Verantwortung beruht. Das gilt auch dann, wenn gefälschte Dokumente verwendet wurden. Das Urteil schützt den familiären Zusammenhang, die Rechte der Kinder und verhindert eine unverhältnismäßige Kriminalisierung von Schutzsuchenden.
Die Rechtsprechungsdatenbank ist vom 04. bis 31.08.2025 in der Sommerpause, weshalb das nächste Urteil erst wieder am 01.09.2025 eingestellt wird.