Aktuelles im KOK

EuGH-Entscheidung zum Leistungsausschluss arbeitssuchender EU-Bürgerinnen und -Bürger in die Datenbank eingestellt.

Der Europäische Gerichtshof hat am 15.09.2015 im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass der im deutschen Recht vorgesehene Ausschluss arbeitssuchender EU-Bürgerinnen und -Bürger vom Sozialleistungsbezug zulässig ist und nicht gegen das europäische Gleichbehandlungsgebot verstößt.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky