Der Europäische Gerichtshof entschied am 26.09.2024, dass Strafgerichte nicht an verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gebunden sein dürfen, wenn diese ohne Anhörung der Hinterbliebenen eines tödlich verunglückten Arbeitnehmers ergangen sind.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein rumänisches Verwaltungsgericht das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint, ohne Beteiligung der Familie. Der EuGH stellte klar, dass das rechtliche Gehör sowie effektiver gerichtlicher Rechtsschutz nach der Arbeitsschutzrichtlinie und der EU-Grundrechtecharta gewahrt bleiben müssen. Nationale Regeln, die dies verhindern, verstoßen gegen Unionsrecht.
Die Entscheidung stärkt die Beteiligungsrechte von Angehörigen bei der gerichtlichen Aufarbeitung tödlicher Arbeitsunfälle.