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Europaratskonvention Nr. 197: Stellungnahme des KOK zum Inkrafttreten der Europaratskonvention (ETS Nr. 197) zur Bekämpfung des Menschenhandels - Presseinformation

Der KOK e.V. fordert: Ratifizierung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Bundesrepublik Deutschland Heute, am 01. Februar 2008, tritt die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels in Kraft. Diese Konvention ist das erste internationale Dokument in dessen Mittelpunkt nicht nur die strafrechtliche Verfolgung der Täter sondern vor allem auch der Schutz der betroffenen Kinder, Frauen und Männer steht. Die Bundesrepublik hat diese Konvention zwar unterschreiben, bislang jedoch nicht ratifiziert.

Nach der Ratifikation durch Zypern tritt die Europaratskonvention ETS Nr. 197 in Kraft. Ulrike Gatzke, Vorstandsmitglied des KOK: „Es ist endlich gelungen, dass sich Staaten auf verbindliche Regelungen einigen, in deren Mittelpunkt nicht die effektive Strafverfolgung sondern der Schutz und die Interessen der Opfer steht. Diese Europaratskonvention versteht Menschenhandel in erster Linie als eine Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen und nicht nur als eine Erscheinungsform von Kriminalität.“ Das Übereinkommen beinhaltet Regelungen zu den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit.

Begrüßenswert ist unter anderem die Einräumung einer Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen für die Betroffenen sowie die Verpflichtung der Staaten, ihnen ein Mindestmaß an Unterstützung zu gewähren. Erstmalig werden den Vertragsstaaten nicht nur im Bereich der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels verbindliche Vorgaben gemacht, sondern auch in den Bereichen des Opferschutzes und der Prävention.

Kritisch zu bewerten ist allerdings, dass die Unterzeichnerstaaten auch weiterhin nur dann einen Aufenthaltstitel erteilen müssen, wenn die Betroffenen mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Ebenso besteht auch nach dieser Konvention für die Betroffenen kein Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zur beruflichen und allgemeinen Bildung.

Barbara Eritt, ebenfalls Vorstandsmitglied des KOK, dazu: „Trotz einiger Lücken stellt die Europaratskonvention einen großen Fortschritt in der Verbesserung des Opferschutzes dar. Wenn dieses Übereinkommen in Kraft tritt, sollte sich die soziale und rechtliche Situation der Betroffenen in vielen Vertragsstaaten verbessern. Die Konvention ist somit ein Schritt nach vorn, darf aber im Interesse der Betroffenen für alle Akteure kein Grund sein, sich auf den Lorbeeren auszuruhen.“

Der KOK fordert vor diesem Hintergrund die schnellstmöglichste Ratifizierung der Europaratskonvention auch durch die Bundesrepublik Deutschland. Bislang haben 10 Staaten die Konvention ratifiziert.

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