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Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels – Studie präsentiert erste Ergebnisse

Die Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden im Jahr 2016 grundlegend umgestaltet und erweitert. Die Neufassungen der §§ 232 (Menschenhandel) bis §§ 233a (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) StGB wurden 2020/21 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KFN) evaluiert.

Der Forschungsbericht untersucht inwieweit die angestrebten Ziele – Verbesserungen in der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels – mit der Reformierung der Straftatbestände im Bereich Menschenhandel erreicht wurden. Dafür wurden statistische Daten aus amtlichen Kriminalstatistiken und Lagebildern ausgewertet und Akten aus Strafverfahren der Jahre 2017 bis 2019 analysiert.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber das Ziel, die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, bislang nicht erreicht hat. Abschließend werden fünf Thesen aufgezeigt, worin die Ursachen dafür liegen und was unternommen werden könnte, um das Ziel zu erreichen. Als Maßnahmen werden u.a. Schulungen vorgeschlagen und vermehrte Spezialisierung im Bereich der Menschenhandelsvorschriften auf der Ebene der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte angeregt.

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