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Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet

Nach langen und zähen Debatten haben sich die Koalitionsparteien am 19.12. auf ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt.

Dessen Eckpunkte wurden bereits im Oktober vorgestellt. Seit dem 19. November ist auch der Referentenentwurf bekannt.

Die Bundesregierung möchte damit legale Zuwanderungswege nach Deutschland zum Zweck der Ausbildung und der Beschäftigung vereinfachen und passgenaue Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach wirtschaftlichem Bedarf begleiten. Der KOK sieht im Fachkräfteeinwanderungsgesetz grundsätzlich ein gutes Zeichen der Bundesregierung. Denn es ermöglicht nun grundsätzlich die Erwerbstätigkeit für alle Aufenthaltsberechtigten. Nur in einigen wenigen Fällen, die explizit im Gesetz geregelt werden, soll die Erwerbstätigkeit untersagt sein. Die Öffnung des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche für Personen mit beruflicher Ausbildung ist außerdem besonders hervorzuheben.

Der Gesetzesentwurf regelt allerdings nicht nur die Zuwanderung von Fachkräften. Vielmehr werden auch für bereits in Deutschland lebende Menschen, die als Schutzsuchende gekommen sind, gesetzliche Veränderungen vorgenommen, die teils massive Verschärfungen und Härten bedeuten und deren Arbeitsmarktzugang noch erschweren, wie die GGUA Flüchtlingshilfe betont. 

Einige Wohlfahrtsverbände und Stiftungen haben bereits Stellungnahmen verfasst ( z.B. Diakonie, Paritätischer Gesamtverband) in denen sie Kritikpunkte hervorheben und auf Nachbesserungsbedarf hinweisen.

So sieht beispielsweise die Diakonie beträchtlichen Nachbesserungsbedarf angesichts der höheren Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung aus eigenen Mitteln bei den Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung; fehlende Anwendung der Förderinstrumente, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreichend ist; bei der Vorrangprüfung bei den Aufenthalten zum Zwecke der Berufsausbildung und mit Blick auf den Ausschluss der Niedererlassungserlaubnis bei Aufenthalten zum Zwecke der Ausbildung. Sie bewertet den Ausschluss der Erwerbstätigkeit für einige Aufenthaltsberechtigte aus humanitären Gründen als willkürlich und lehnt die Erweiterung der Arbeitsverbote und Einführung eines Bildungsverbots für Personen im Duldungsstatus ab. Kritik übt sie außerdem an der restriktiv ausgestalteten Beschäftigungsduldung und der Einführung einer verschärften Identitätsklärungspflicht für die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung mit einer neuen Fristenregelung, selbst für Personen im Asylverfahren.

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