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Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Kraft getreten

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Am 20.07.2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) in Deutschland in Kraft getreten. Das Fakultativprotokoll (auch Zusatzprotokoll) ist ein internationales Übereinkommen, das die Beschwerdeverfahren zur Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) regelt und bereits 2008 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales stärkt die Bundesregierung mit der Ratifizierung die Menschenrechte, verpflichtet sich internationalen völkerrechtlichen Maßstäben und bietet durch den Rechtsweg über Gerichte ergänzenden Schutz für diejenigen, die ihre Rechte verletzt sehen. Es besteht für Bürger*innen ab jetzt die Möglichkeit, sich mit einer Individualbeschwerde direkt an den zuständigen UN-Sachverständigenausschuss zu wenden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg bereits ausgeschöpft ist. Viele der WSK-Rechte, wie das Verbot von Zwangsarbeit, das Recht auf gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, das Verbot von Kinderarbeit oder das Recht auf soziale Sicherheit, angemessenen Wohnraum und ein Höchstmaß an Gesundheitsversorgung, sind für Betroffene von Menschenhandel besonders relevant.

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