Das Zusatzprotokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit von 1930 (Forced Labour Protocol) trat am 09.11.2016 in Kraft und ist damit für die ratifizierenden Staaten, Niger, Norwegen, Großbritannien, Mauretanien, Mali, Frankreich, Tschechien, Panama und Argentinien, rechtlich bindend.
Das Protokoll ergänzt das Übereinkommen über Zwangsarbeit von 1930, um die seitdem entstandenen Formen der Arbeitsausbeutung umfassender abzudecken. Dementsprechend müssen diese Staaten nun Maßnahmen - insbesondere in den Bereichen Schutz, Prävention und Entschädigung - ergreifen, um alle Formen der Zwangsarbeit zu bekämpfen.