Seit 2020 ist die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen rechtlich verankert. Das Gesetz soll die vertrauliche Spurensicherung nach Gewalt, unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wird, gewährleisten, jedoch wird es weder flächendeckend umgesetzt, noch berücksichtigt es erforderliche traumasensible, medizinische Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt.
Die Instanbul-Konvention – geltendes Recht in Deutschland - verlangt die ganzheitliche Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt und fordert die Sicherstellung von medizinischer, rechtsmedizinischer, und psychosozialer Versorgung. Doch strukturelle Probleme, wie mangelnde finanzielle und personelle Ausstattung von Krankenhäusern, verhindern den barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu Versorgungsangeboten.
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) hat ein Forderungspapier mit Fallbespielen von Betroffenen aus der Beratungspraxis der Fachberatungsstellen veröffentlicht. Es zielt darauf ab, die mangelnde medizinische Versorgung nach erlebter Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen und stärker in die aktuelle Debatte zur flächendeckenden Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung einzubringen.
Begleitet wird die Veröffentlichung durch eine Social-Media Aktion mit Fallgeschichten von Betroffenen. Die weiteren Fälle zeigen, welche massiven Auswirkungen die unzulänglichen Strukturen z.B. für Frauen mit Behinderungen oder ohne Krankenversicherung haben.