Das Bundeskabinett hat am 06. April eine Formulierungshilfe zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Diese sieht umfangreiche Änderungen des Gesetzesentwurfs von 2014 vor und beinhaltet eine Reihe von strafrechtlichen Änderungen. Ziel ist es die bisherigen strafrechtlichen Regelungen stärker an internationale Vorgaben anzupassen, auf Grundlage der EU-Richtlinie 2011/36 „Zur Verhütung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“, deren Umsetzungsfrist 2013 abgelaufen ist.
Der KOK begrüßt, dass weitere Ausbeutungsformen, wie die Ausnutzung erzwungener Straftaten oder erzwungener Betteltätigkeit nun als Menschenhandel erfasst werden sollen.
Gleichzeitig mahnt der KOK jedoch an, dass ein alleiniger strafrechtlicher Fokus für eine sachgerechte Umsetzung der Richtlinie nicht ausreichend ist. Im vorliegenden Gesetzesentwurf spielt die Umsetzung von Opferrechten faktisch keine Rolle.
Der KOK fordert, dass neben den strafrechtlichen Änderungen notwendige Maßnahmen für die Stärkung der Opferrechte eingeführt werden.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung des KOK, der Formulierungshilfe der Bundesregierung zum Gesetzentwurf oder der Webseite des BMJVs entnommen werden.