Aktuelles im KOK

Gesetz zu sichere Herkunftsstaaten

Am Mittwoch, den 27. April hat der Innenausschuss grünes Licht für die Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten gegeben. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen stimmte das Gremium mit der Koalitionsmehrheit für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Am Montag hatte die Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039) im Innenausschuss des Bundestages stattgefunden. Das Gesetzesvorhaben war bei den geladenen Expert*innen umstritten. Weitere Informationen sowie die Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier.

Der Entwurf wurde Ende letzten Jahres bereits vielfach kritisiert. Weitere Hinweise und Links zu ausführlichen Stellungnahmen verschiedener Organisationen und des KOK, sehen Sie hier.

 

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