Am 21.9.2012 beschloss der Deutsche Bundesrat des Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel. Das Gesetz hat zum Ziel, den Opferschutz zu stärken, die Menschenrechte zu schützen und Menschenhandel mit Repression und Prävention zu bekämpfen.
In dem Gesetz werden erstmals Schutz und Unterstützung der Betroffenen gleichrangig mit der Strafverfolgung und Bekämpfung des Menschenhandels in den Mittelpunkt gestellt; es sollen Maßnahmen zur Ermöglichung der Opferidentifizierung, zum Schutz des Privatlebens der Betroffenen und zu ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Erholung getroffen werden.
Zur Überwachung der Durchführung des Abkommens wird das ExpertInnengremium "GRETA" eingeführt.
Die Bundesregierung ist der Meinung, dass eine Änderung im deutschen Recht nicht vonnöten sei, da die aufgestellten Forderungen bereits umfassend in den verfassungsrechtlichen und den einfachgesetzlichen Regelungen umgesetzt seien.
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