Aktuelles im KOK

Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes-Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat stimmte am 28.11. dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu.

Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 umgesetzt werden, welches die aktuellen Geldleistungen für Asylbewerber als gesetzeswidrig bezüglich der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärte und mehr Transparenz in der Berechnung der Bedarfssätze forderte.

Generell ist der KOK der Ansicht, dass ein gesichertes Existenzminimum und damit eine gleichrangige gesellschaftliche Teilhabe am Leben für alle Menschen in Deutschland gelten muss, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus.

Daher ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unserer Meinung nach – auch wenn es lediglich über die Höhe der Leistungen entschieden hat – dahingehend auszulegen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr zeitgemäß, zu bürokratisch und auch integrationspolitisch hinderlich ist.

Zu begrüßen ist immerhin, dass nun Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach §§25 Abs. 4 a und b AufenthG, also aussagebereite Betroffene von Menschenhandel zukünftig nicht mehr in den Bereich des AsylbLG fallen, sondern Leistungen nach dem SGB II und SGB XII empfangen können. Damit wurde eine langjährige Forderung des KOK umgesetzt.

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