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Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten: Ausschüsse empfehlen Vermittlungsausschuss

Der Gesetzesent­wurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/13706) zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten stand am 04. September 2013 auf der Tagesordnung der 913. Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrats.

Gestern, am 10.09.2013, veröffentlichen die Ausschüsse (der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Wirtschaftsausschuss) ihre Empfehlung (641/1/13) für die nächste Sitzung des Bundesrates, die am 20.09.2013 stattfinden wird: Die Ausschüsse sprechen sich für die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus, mit dem Ziel, eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu erwirken. 

Die Begründung lautet u.a.: "Das Gesetz wird dem Ziel, den Menschenhandel einzudämmen beziehungsweise zu bekämpfen sowie die erforderliche Überwachung von Prostitutionsstätten zu ermöglichen nicht gerecht." (Drucksache 641/1/13 S. 2)

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