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Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex (BT-Drs. 17/6497)

Am 7. Juli verabschiedete der Bundestag die Empfehlung des Innenausschusses (17/6497), die Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/6053) und von CDU/CSU und FDP (17/5470) zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex zusammenzuführen und anzunehmen. 
Damit werden verschiedene EU-Vorgaben (u.a. die so genannte "Sanktionsrichtlinie 2009/52/EG " und die so genannte "Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG ") umgesetzt.
Eine wichtige Neuerung ist, dass mit dem Gesetzentwurf die Bedenk- und Stabilisierungsfrist für Betroffene von Menschenhandel von zur Zeit einem Monat auf zukünftig drei Monate erhöht werden soll. Zu weiteren wesentlichen Inhalten verweisen wir auf die Stellungnahme des KOK vom 27.Juni 2011 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs.17/6053 vom 06.06.2011

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