Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wollen dieEU-Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umsetzen. Am Dienstag legten sie dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Lesung vor, in dem neben strafrechtlichen Neuregelungen im Deliktbereich des Menschenhandels auch gewerberechtliche Änderungen für Prostitutionsstätten vorgesehen sind. Der Bundestag wird den Entwurf bereits heute Nachmittag zwischen 16.15 und 17.10 Uhr beraten und im Anschluss dem Bundesrat übergeben.
Der KOK wird den weiteren Verlauf der Gesetzesinitiative verfolgen und über aktuelle Entwicklungen informieren.