Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung beraten wurde, wird heute, am 12. Juni 2013, im Rechtsausschuss des Bundestages debattiert. Morgen Abend gegen 20.50 Uhr findet dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt. Ein Videomitschnitt der ersten Lesung kann hier eingesehen werden.
Der Gesetzentwurf sieht neben strafrechtlichen Neuregelungen im Deliktbereich des Menschenhandels auch gewerberechtliche Änderungen für Prostitutionsstätten vor, geht dabei jedoch nicht auf den Schutz und die Rechte der Betroffenen ein.
Der KOK e.V. wird den weiteren Verlauf der Gesetzesinitiative verfolgen und über aktuelle Entwicklungen informieren.