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Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Asylgerichts- und Asylverfahren sowie Chancen-Aufenthaltsrecht wurde beschlossen

Heute, am 02. Dezember 2022, wurde im Bundestag der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Asylgerichtsverfahrens und Asylverfahrens zusammen mit dem Gesetzesentwurf für das geplante Chancen- Aufenthaltsrechts abschließend im Bundestag beraten und beschlossen.

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Ziel des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Asylgerichtsverfahrens und Asylverfahrens ist eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung, welche neben anderen prozessualen Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem soll die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet werden. Dazu kommt, dass die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden soll und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren fortan nur noch anlassbezogen erfolgen sollen. Grund des Gesetzesentwurfes ist, dass es zu einem kontinuierlichen Anstieg der Klageverfahren und einer starken Überlastung der Verwaltungsgerichte kommt, was überdurchschnittlich lang andauernde Asylklageverfahren zur Folge hat. Daneben wird bemängelt, dass die lange Verfahrensdauer und das bestehende Prozessrecht zudem zu Rechtsunsicherheit führen. 

Im Vorfeld hat der Gesetzesentwurf Kritik hervorgerufen, so herrschen Zweifel, ob der Gesetzesentwurf zu weniger bzw. kürzeren Verfahren führen wird. Auch wird die Einschränkung von Rechten von Geflüchteten kritisiert. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) hat in einer Stellungnahme Verschärfungen im Asylverfahren durch die geplante Reform kritisiert. Weitere Stellungnahmen, die den Referentenentwurf kritisieren, kommen u.a. vom AWO Bundesverband und PRO ASYL. Sie sehen z.B. die geplante Möglichkeit für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),  Anhörungen von Asylsuchenden per Video-Konferenz-Technik vorzunehmen problematisch.

Durch das Chancen- Aufenthaltsrecht können unter anderem Ausländer*innen, deren Aufenthalt in Deutschland am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet wurde, ein 18-Monatiges Aufenthaltsrecht erwerben, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Hierunter zählen u.a. die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Bereits am vergangenen Mittwoch billigte der Innenausschuss den Entwurf, nachdem durch einen Änderungsantrag der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP der Stichtag nach hinten verschoben und das Aufenthaltsrecht verlängert wurde.

Auch wenn grundsätzlich die Erleichterungen beim Übergang von einer Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis sowie die Eröffnung des Zugangs zu Integrations- und Berufssprachkursen für alle Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung begrüßenswert ist, so besteht doch Kritik an dem neuen Gesetz. So wird auch durch dieses Gesetz die Praxis der Kettenduldungen nicht beendet und durch die Einführung einer einjährigen Vorduldungszeit die Voraussetzungen für das Bleiberecht für gut integrierte junge Erwachsene iSv. §25 a AufenthG verschärft.

Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob gewaltbetroffene, traumatisierte Frauen, oder alleinerziehende Betroffene von Menschenhandel die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach dem Chancen- Aufenthalt erfüllen können

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