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Gewalthilfegesetz: Verbesserungen für Schutz und Unterstützung Betroffener gefordert

Gesetzentwurf muss noch in dieser Legislatur verabschiedet werden, KOK weist auf Verbesserungbedarfe hin

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) eingereicht.

Der KOK begrüßt den vorgelegten Entwurf ausdrücklich. Das Gewalthilfegesetz muss dringend verabschiedet werden, um ein bundesweit verlässliches und finanziell gesichertes Hilfesystem für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen.

Gleichzeitig kritisiert der KOK deutlich die mit nicht mal zwei Tagen viel zu kurze Frist für eine vertiefte Stellungnahme. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Schaffung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Beratungs- und Schutzeinrichtungen bundesweit. Der KOK weist dennoch auf zentrale Punkte hin, die aus seiner Sicht überarbeitet werden sollten, um den Schutz und die Unterstützung aller Betroffenen umfassend zu gewährleisten.

Zu den Kernforderungen des KOK zählen:

  • Ausweitung des Gewaltbegriffs: Der derzeit im Entwurf verwendete enge Gewaltbegriff schließt einige Gewaltformen aus, wie beispielsweise Arbeitsausbeutung oder Ausbeutung strafbarer Handlungen, und verhindert somit einen gleichberechtigten Zugang zu Schutzmaßnahmen.
  • Überarbeitung des Begriffs „gegenwärtige Gefahr“: Der Schutzanspruch sollte sich nicht nur auf unmittelbare Bedrohungen für Leib und Leben beschränken, sondern auch längerfristige und indirekte Gefährdungssituationen berücksichtigen.
  • Partizipative Entwicklung von Statistikdaten: Die im Entwurf genannten Kategorien für die Bundesstatistik sollten nicht vorgegeben sondern gemeinsam mit betroffenen Einrichtungen in einem partizipativen Prozess erarbeitet werden.
  • Berücksichtigung aufenthaltsrechtlicher Schutzvorkehrungen: Der Entwurf muss sicherstellen, dass Betroffene ohne gesicherten Aufenthaltsstatus Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten erhalten, etwa durch Reformen beim humanitären Aufenthaltstitel und weiteren aufenthaltsrechtlichen Anpassungen.

Hinweis: Der Entwurf wurde am 27.11.2024 im Kabinett beschlossen, nun muss er noch von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.

Weitere Organisationen haben Stellungnahmen veröffentlicht:

Frauenhauskoordinierung e.V.

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

 

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