Der Bundestag hat am 31.01.2025 den Entwurf für das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen, welches erstmals bundesweit einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung von betroffenen Frauen und ihre Kinder gewährleisten soll.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Gewalttaten an Frauen verstärkt vorzubeugen sowie Betroffene bei der Inanspruchnahme von Hilfe und der Bewältigung der Folgen zu begleiten und umfassend unterstützen. Es stellt somit einen entscheidenden Schritt in dem Kampf gegen die Gewalt an Frauen dar und konkretisiert die staatlichen Schutzpflichten aus dem Grundgesetz sowie der Istanbul-Konvention.
Wichtigsten Maßnahmen des Gewalthilfegesetzes:
- Schaffung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für Betroffene
- Präventionsmaßnahmen inkl. Täterarbeit
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb der Hilfesysteme
- Finanzielle Beteiligung des Bundes mit 2,6 Mrd. Euro bis 2036
Der KOK befürwortet den Gesetzesentwurf als wichtigen Fortschritt, kritisiert jedoch den Ausschluss von trans*, inter* und nicht-binären Personen, welche ebenso von Gewalt betroffen und schützwürdig sind.
Das Gewalthilfegesetz soll voraussichtlich am 01.01.2032 in Kraft treten. Bis dahin wird den Ländern Zeit gewährt, um die notwendigen Strukturen für das Hilfesystem zu schaffen und auszubauen. Vor dem Inkrafttreten muss jedoch noch der Bundesrat am 14.02.2025 zustimmen, damit das Gesetz endgültig verabschiedet werden kann.