Aktuelles im KOK

GREVIO Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland

Am 01.09.2020 hat Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die die Vertragsstaaten zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen verpflichtet, beim Europarat eingereicht. Der Bericht, der maßgeblich vom Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Bundes- und Landesressorts verfasst wurde, spiegelt die Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene wider. Diese Maßnahmen zur Ratifizierung der Konvention werden nun im Folgenden von einer unabhängigen Expert*innengruppe des Europarates, der GREVIO (group of experts on actions against violence against women and domestic violence), überprüft.

Zu diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), das sich aus mehr als 20 Frauenrechtsorganisationen (darunter auch der KOK) zur Förderung der Umsetzung der Konvention in Deutschland zusammengeschlossen hat, in einer Pressemitteilung vom 01.09.2020 bekanntgegeben, dass ein eigener Grevio-Parallelbericht zum Anfang des Jahres 2021 veröffentlicht wird. Konkret fordert das BIK aber schon bereits jetzt einen Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf Bundesebene, die Förderung geschlechtsbewusster Gewaltprävention sowie Gewaltschutzkonzepte für besonders vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder Migrantinnen.

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