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Großrazzia der Bundespolizei gegen Zwangsprostitution

Am 18. April fand deutschlandweit eine Großrazzia der Bundespolizei wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, der gewerbs- und bandenmäßigen Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt statt. (siehe PM der BP). Weiter heißt in der Meldung, dass den Erkenntnissen zufolge, die in der Prostitution tätigen Personen nahezu 100 Prozent ihres Arbeitslohns an den jeweiligen Betreiber des Massagestudios abführten, um so den Schleuserlohn abzuarbeiten.

Aus Sicht des KOK ist es zu begrüßen, dass mit einem so großen Ressourcenaufwand ein Einsatz zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution durch die Bundespolizei durchgeführt wurde und dass auch die Medien das Thema aufgegriffen haben.

Der KOK möchte diese Gelegenheit nutzen, um zu betonen, dass die Betroffenen bei derartigen Maßnahmen auch immer ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt werden müssen und ihnen die notwendige Unterstützung und Beratung durch spezialisierte Fachkräfte anzubieten ist.

Für Betroffene von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel sieht das deutsche Aufenthaltsrecht eine sogenannte Bedenk- und Stabilisierungsfrist vor (§59 Abs. 7 AufenthG) vor. Diese soll Betroffenen mindestens drei Monate Zeit geben, sich zu erholen und dem Einfluss der Menschenhändler zu entziehen und zu entscheiden, ob sie mit der Strafvollzugsbehörde zusammenarbeiten möchten.

Die Bedeutung dieser Bedenkzeit für die Betroffenen kann nicht stark genug betont werden. Maßgeblich für einen angemessenen Opferschutz ist die Vermeidung voreiliger Ausweisungen oder Abschiebungen der Betroffenen des Menschenhandels. Betroffene dürfen nicht ausschließlich als irregular aufhältige Personen gesehen und ausgewiesen werden, sondern ihre Rechte, die ihnen aufgrund der erlebten Ausbeutung zustehen, müssen gewahrt werden.

Da sich Betroffene nach einer Razzia oft in einem Ausnahmezustand befinden und hinsichtlich ihrer eigenen Zukunft sehr besorgt sind, ist eine Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Personal essentiell. Nur so ist es Betroffenen möglich sich klar und willentlich für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden.

Informationen zur Bedenk- und Stabilisierungsfrist und weiteren Rechten der Betroffenen finden Sie hier.

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