Mit Urteil vom 21.04.2020 erklärt das VG Braunschweig Dublin-Überstellungen nach Italien auch für „arbeitsfähige junge Männer“ für unzulässig. Die Ablehnung von Asylanträgen mit Verweis auf Unzulässigkeit wegen Zuständigkeit anderer Mitgliedstaaten sei unzulässig, wenn Antragstellenden dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen. Das VG macht umfassende Ausführungen zur aktuellen Situation in Italien.