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Integrationsministerkonferenz fordert Maßnahmen um Menschenhandel zu bekämpfen

Die 10. Integrationsministerkonferenz (IntMK), welche am 25. /26. März 2015 in Kiel stattfand, bekräftigt ihren Beschluss „Migrantinnen und Migranten schützen – Menschenhandel bekämpfen“ aus dem Vorjahr und fordert die Bundesregierung erneut auf, internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zügig umzusetzen.

Die IntMK hält es für notwendig, dass Migrationsberatungsstellen nicht nur für das Erkennen von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung geschult, sondern auch im Hinblick auf die Betreuung Betroffener sensibilisiert werden.
Der Beschluss betont, dass fast alle Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel Migrant*innen seien und bittet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sprach- und Integrationskurse zu nutzen, um Arbeitsrechte
sowie Handlungsmöglichkeiten in Menschenhandelsfällen und Beratungsangebote vorzustellen. Ausländerbehörden sollten ihre Klient*innen frühzeitig über ihre Rechte informieren sowie auf entsprechende Beratungsstellen hinzuweisen.

Desweiteren bitte die IntMK die Länder um Auskunft darüber, ob und wie auch Staatsanwält*innen sowie Mitarbeitende der Polizei und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, für das Erkennen dieser Straftat und die besonderen Rechte Betroffener geschult werden.


Den Beschluß unter TOP 6.5 (S. 26-27) können Sie hier einsehen.

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