In seiner Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz im Asylverfahren gegen Abschiebeandrohung nach Ghana als `sicheren Herkunftsstaat´ vom 13.01.2021 stellt das VG fest, dass Hinweise auf `landestypische Gewalt gegen Frauen´ sowie Genitalverstümmelung gegen die Vermutung der Nichtverfolgung sprechen können