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Interessante Entscheidung im Verwaltungsgerichtsverfahren um Familiennachzug der ausländischen Mutter zu deutschem Kind trotz `Scheinvaterschaftsanerkennung´ in die Datenbank eingestellt

Das Verwaltungsgericht in Göttingen führt in seinem Urteil vom 28.6.2017 unter anderem aus, warum es entgegen überwiegender Meinung in der Rechtsprechung in diesen Fällen den Anwendungsbereich des Ausschlusstatbestand des § 27 Absatz 1a Nr. 1 AufenthG nicht eröffnet sieht

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