Aktuelles im KOK

Interessante Entscheidung zu Beweisanforderungen im Opferentschädigungsrecht in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt

Das Bundessozialgericht hat in einem Verfahren um Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz festgestellt, dass die glaubhaften Angaben der beantragenden Person ausreichen, wenn es keine brauchbaren ZeugInnen gibt

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky