Aktuelles im KOK

Interessanter, neu in die Datenbank eingestellter Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.05.2020

Rechtsprechungsdatenbank

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

Die Entscheidung erging auf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin (LG) vom 25. Juni 2019, welches ebenfalls in der Datenbank zu finden ist. Das LG hatte die Angeklagten unter anderem wegen Ausbeutung der Arbeitskraft in Tateinheit mit Menschenhandel verurteilt. Der BGH verwarf die Revision der Angeklagten zwar ganz überwiegend als unbegründet, hob jedoch die tateinheitliche Verurteilung wegen Ausbeutung der Arbeitskraft auf. Die vom Landgericht rechtlich als Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 Abs. 1 Nr. 3 StGB bewertete Ausnutzung der Betroffenen zur Begehung von Diebstählen tritt hier hinter dem in der Variante des § 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 1d StGB verwirklichten Tatbestand des Menschenhandels zurück.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky