Aktuelles im KOK

Interessantes, neu in die Datenbank eingestelltes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.12.2022

Rechtsprechungdatenbank

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

Die Entscheidung des  BGH vom 20.12.2022 erging auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (LG) vom 18.11.2020 hin, welches ebenfalls in der Datenbank zu finden ist. Das LG hatte den Angeklagten u.a. wegen Ausbeutung der Arbeitskraft (die Betroffenen waren als Künstler*innen tätig) verurteilt. Der BGH befasste sich ausführlich mit den Kriterien einer ausbeuterischen Beschäftigung nach §§ 233 Abs. 1 Nr. 1 StGB, 232 Abs. 1 S. 2 StGB und urteilte, dass diese in dem Fall nicht erfüllt sind. Das BGH hat das Urteil des LG aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky