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Interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.03.2022 neu in die Datenbank eingestellt

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Die Entscheidung des BGH vom 23.03.2022 erging auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart (LG) vom 07.07.2021 hin, welches ebenfalls in der Datenbank zu finden ist. Das LG hatte ein Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt und anderem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten bzw. zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hob der BGH u.a. in Bezug auf die Verurteilung wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurück.

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