GRETA (Europe’s Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings), Europol, die EU Kommission und das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OCHCR) haben jeweils ein Statement zur aktuellen Lage in der Ukraine und den daraus hervorgehenden Risiken des Menschenhandels veröffentlicht. Sie weisen besonders darauf hin, dass Menschen, die vor einem Krieg fliehen, oftmals psychische und physische Erkrankungen aufweisen, sich in einer unvertrauten Umgebung befinden und somit anfälliger für Ausbeutung und Menschenhandel sind. In den Statements wird unter anderem gefordert, dass Geflüchtete in einer ihnen bekannten Sprache über ihre Rechte informiert und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um betrügerische Transport-, Unterkunfts- und Arbeitsangebote zu verhindern. Dies müsse durch Behörden sichergestellt werden. Außerdem sollen Schutzvorschriften für unbegleitete Minderjährige gestärkt werden. Das OHCHR benennt die Resolution 2388 (2017), diese legt fest, dass Betroffene von Menschenhandel unter Achtung der Menschenrechte und unter Berücksichtigung der erlebten Traumata, angemessenen Schutz und Unterstützung erhalten, auch um das Risiko einer Reviktimisierung und Stigmatisierung zu minimieren. Ferner wird die Forderung gestellt, den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung und psychosozialer Unterstützung für Betroffene von Menschenhandel diskriminierungsfrei zu gewährleisten.