Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli warnt der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. vor den drastischen Auswirkungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf besonders schutzbedürftige Menschen. Die aktuell geplante Umsetzung der im Juni 2024 beschlossenen Reform in nationales Recht droht, Schutzstandards massiv zu verschlechtern.
„Deutschland muss seinen völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen gegenüber Betroffenen von Menschenhandel nachkommen. Mit den geplanten Regelungen zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird das kaum einzulösen sein.“, sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK.
Für Betroffene von Menschenhandel wird es unter den neuen Regelungen noch schwieriger, mangels eines systematischen Identifizierungsmechanismus überhaupt erkannt zu werden. Die Chancen, an spezialisierte Beratungsstellen vermittelt zu werden, sinken. Asylverfahren an den Grenzen laufen oft sehr schnell ab. Darüber hinaus sind Mitarbeiter*innen von Polizei, Grenzschutz oder Zoll – sogenannte First Responder – nicht immer ausreichend geschult, um Betroffene zu erkennen.
Zentrale Rolle von First Respondern bei Identifizierung
Dr. Adina Schwartz, Vorstandsfrau des KOK, betont: „Gerade angesichts immer schnellerer Verfahren muss sichergestellt sein, dass alle Stellen, die mit potenziell Betroffenen in Kontakt kommen, sensibilisiert und handlungsfähig sind. Dafür braucht es verbindliche Schulungen für First Responder, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung der Fachberatungsstellen, die den Prozess fachlich begleiten und unterstützen.“
Nur so lassen sich Schutzlücken schließen und Betroffene von Menschenhandel erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht.