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Justizminister*innen bitten Bundesjustizminister um Auseinandersetzung mit Heiratshandel

Im Juni 2015 befasste sich die Justizminister*innenkonferenz (JuMiKo) mit Zwangsheirat und Heiratshandel und bat den Strafrechtsausschuss zu prüfen, ob und inwieweit Strafbarkeitslücken bei deren Verfolgung bestehen. Die daraufhin eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe legte ihren Abschlussbericht zur diesjährigen Frühjahrs-JuMiKo am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen vor.

Hinsichtlich Zwangsheirat besteht laut der AG kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da Probleme bei der Strafverfolgung in der Regel nicht rechtlicher, sondern praktischer Natur seien.

Was Heiratshandel betrifft, kam die AG jedoch zu dem Schluss, dass „das deutsche Strafrecht bislang keine Vorschrift enthält, die geeignet ist, entsprechende strafwürdige Konstellationen zu erfassen.“

Die Justizminister*innen fassten in Reaktion auf den Bericht einen Beschluss mit der Bitte an den Bundesjustizminister, sich des Themas Heiratshandel anzunehmen und etwaige Gesetzeslücken zu schließen.

Auf den Beschluss der JuMiKo macht die Landesregierung Schleswig-Holstein in ihrer Antwort auf einen Kleine Anfrage zum Thema Zwangsheirat im Landtag aufmerksam. In der Antwort wird außerdem auf die neu einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums zum Thema Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger verwiesen, die am 05.09.2016 ihre Arbeit aufnahm.

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