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Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Neuerungen im Opferrechtsgesetz

Unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurde ein aktualisierter Gesetzesentwurf zur Neuerung des Opferrechtsgesetzes vom Kabinett beschlossen. In einer Pressemitteilung vom 11.02.2015 nennt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), die Reform des Gesetzes und vor allem die Festschreibung einer Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletze von schweren Straftaten einen Meilenstein. Somit hätten Betroffene laut Pressemitteilung zukünftig das Recht auf eine intensive Betreuung und Unterstützung vor, während und im Anschluss an die Hauptverhandlung. Darüber hinaus sieht das 3. Opferrechtsreformgesetz einen Ausbau der Informationsrechte von Opfern von Straftraten vor. Denen im Gesetz genannten „Verletzen“ wird das Recht zugesprochen über Anschuldigungen gegen den Beschuldigten und Details zur Hauptverhandlung informiert zu werden.

Mit dieser Gesetzesreform soll die vollständige Umsetzung der von Deutschland ratifizierten Opferschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2012/29/EU) in der nationalen Gesetzgebung erreicht werden. Der KOK e.V. hat bereits im Dezember 2014 eine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf des 3. Opferrechtsreformgesetzes veröffentlicht. Auch der neue Gesetzesentwurf zur Änderung des Opferrechtsgesetzes wird eingehend vom KOK e.V. geprüft und gegebenenfalls mit einer aktualisierten Stellungnahme kommentiert werden.        

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