Am 23.03. hat sich das Bundeskabinett auf den Entwurf des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes geeinigt, wie das zuständige BMFSFJ in einer Pressemitteilung verkündete.
Die Diskussionen um den Entwurf zur Regulierung der Prostitution dauerten lange an.
Ein Referentenentwurf für das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen wurde erarbeitet und im August 2015 vorgelegt. Erklärte Ziele des Gesetzes sind u.a. die Situation und Rechtsstellung von in der Prostitution tätigen Personen zu verbessern und Kriminalität, wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten sowie Zuhälterei, zu bekämpfen. Der Entwurf sieht neben einer verpflichtenden Anmeldung und Gesundheitsberatung für Prostituierte auch eine Erlaubnispflicht inklusive Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber*innen vor sowie viele weitere Regelungen zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes.
Der Referentenentwurf wurde im Rahmen einer Verbändeanhörung von verschiedenen Seiten kritisiert, unter anderem auch, weil befürchtet wird, dass mit dem vorgeschlagenen Gesetz die Rechte von in der Prostitution tätigen Personen nicht gestärkt und Ansätze zur Bekämpfung von Menschenhandel und Regulierung von Prostitution vermengt werden. Diese Bedenken äusserte auch der KOK in seiner Stellungnahme.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag und im Herbst im Bundesrat beraten werden um im Juli 2017 in Kraft treten.