Am 11. April veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) seinen überarbeiteten Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz). Dieser wurde nun am 17. April vom Kabinett beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Verschärfungen und Änderungen in unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz, vor. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen nahmen – trotz der wieder viel zu kurzen Frist - dazu Stellung. Aus Sicht des KOK haben die Kernpunkte des Entwurfs Auswirkungen auf in Deutschland schutzsuchende Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten.
Der KOK hat die wesentlichen Punktes des Gesetzentwurfs zusammengefasst.