Das Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat einen Fragenkatalog zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen in Bezug auf ukrainische Staatsangehörige, die derzeit aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, erstellt. Deutschland und die EU diskutieren noch darüber, ob Aufnahmeprogramme, wie bspw. die Richtlinie 2001/55/EG, aktiviert werden sollen. So lange diese nicht gelten, stellen sich viele Fragen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Flüchtende aus der Ukraine, die GGUA hat die Wichtigsten beantwortet. Es wird auch daraufhingewiesen, dass derzeit noch Vieles ungeklärt ist und dass Bundes- sowie Landesregierungen Regelungen schaffen müssen, sodass Menschen aus der Ukraine einen durchsetzbaren Anspruch auf Leistungen, wie auch einen Aufenthaltstitel erhalten. Dies muss für ukrainische, wie auch nicht-ukrainische Staatsbürger*innen, die sich in der Ukraine aufhalten, gelten.