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KOK-Forderungspapier zur EU-Alimentierung: Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen

Cover EU-Alimentierungsforderungen

Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit sehr hohen Anforderungen angewendet werden. Dies gilt insbesondere während der sog. Bedenk- und Stabilisierungsfrist. So räumt der § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) den Betroffenen von Menschenhandel eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist von mindestens drei Monaten ein, die von den Jobcentern teilweise nicht umgesetzt oder so umgesetzt wird, dass der Zweck nicht erreicht werden kann. Oftmals halten die Jobcenter ein Schreiben einer Beratungsstelle, das die Unionsbürger*in als Opfer von Menschenhandel ausweist, nicht für ausreichend, sondern verlangen weitere Nachweise.


Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich deshalb für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

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